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Warum EU-Herstellung bei Kosmetik einen Unterschied macht

Warum EU-Herstellung bei Kosmetik einen Unterschied macht

Wenn du ein Kosmetikprodukt in der EU kaufst, unterliegt es einer der strengsten Kosmetikverordnungen weltweit. Die EU-Kosmetikverordnung (EG Nr. 1223/2009) reguliert genau welche Inhaltsstoffe erlaubt sind, in welchen Konzentrationen und unter welchen Bedingungen.

Über 1.300 Inhaltsstoffe sind in der EU verboten oder eingeschränkt — in anderen Märkten sind es deutlich weniger. Das bedeutet: Ein Produkt das in der EU hergestellt und verkauft wird, hat automatisch strengere Auflagen als viele Produkte aus anderen Teilen der Welt.

Für NIVORA ist EU-Herstellung kein Marketingargument — es ist eine Grundvoraussetzung. Alle unsere Produkte werden in Europa entwickelt und produziert. Das gibt uns die Sicherheit dass jede Formel den höchsten Standards entspricht. Und es gibt euch die Sicherheit dass ihr wisst was ihr auf eure Haut auftragt.

Nachhaltigkeit spielt dabei ebenfalls eine Rolle. Kürzere Lieferwege, transparentere Produktionsketten und europäische Arbeitsstandards — das sind Faktoren die wir bewusst in unsere Entscheidungen einbeziehen.

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